| I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltung der
Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle Verträge, die mit dem oben genannten Hotel abgeschlossen
werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen
ersetzt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnernwerden
nicht wirksam, auch wenn sie dem Kotel zugehen, nachdem der Vertragspartner
diese AGB erhalten hat.
2. Abschluß
des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen
Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen
und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, durch Telefax, durch
E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß
des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen,
sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen
eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis
reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.
Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genanntes Hotel
ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen
frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte
Zimmer werden am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.30
Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte
Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern
nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens des
Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert
werden, wenn der Zeitraurn zwischen Vertragsabschluß und Erbringung
der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen
vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort ohne jeden Abzug und
in bar zur Zahlung fällig.
Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem
einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch
dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch
Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks,
Reiseschecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmittein erfolgt im
Übrigen nur erfüllungshalber.
Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle
weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen.
Voraussetzung ist, daß das Hotel die Inverzugsetzung durch eine
Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt
der Rechnungsbetrag 200 € oder hält sich der Gast länger
als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne
Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
6. Vorauszahlungen
Das Hotel ist berechtigt von einem Gast, der nicht vorreserviert hat,
Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluß
des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahrne, jede Reservierung
oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist,
von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten
Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen,
Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
7. Stornierungen,
Stornobedingungen
Storniert ein Gast die Bestellung/Reservierung eines Appartements, einer
Mahlzeit oder einer anderen vom Hotel angebotenen Leistung, so berechnet
das Hotel eine Stornogebühr von 80 % des Preises, sofern die Stornierung
nicht mindestens 48 Stunden vor des Fälligkeit der jeweiligen Leistung
erfolgt. Die Stornogebühr erhöht sich auf 100 %, wenn der
Gast erst am Fälligkeitstag storniert. Sie vermindert sich jeweils
um die Beträge, die das Hotel durch anderweitige Vermietung des
Appartements bzw. durch Verabreichung der Mahlzeit oder Erbringung der
sonstigen Leistung an einen Dritten vereinnahmt. Bei teilweiser Stornierung
wird die Stornogebühr anteilig berechnet.
8. Haftung
Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des
BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es
sei denn, ein Schaden wurde von dem Hotel, deren gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig,
bzw. wenn es sich um Körperschäden handelt, vorsätzlich
oder fahrlässig verursacht.
9. Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von
mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Bei Verstößen
ist das Hotel berechtigt, von dem Gast eine Pauschale in Höhe von
75 % des Preises für eine von ihm angebotene vergleichbare Speise
bzw. ein von ihm angebotenes vergleichbares Getränk zu verlangen.
Ebenfalls untersagt ist die Bestellung von Speisen bei einem anderen
Restaurant, Pizza-Service und ähnlichem Anbieter zur Lieferung
in das Hotel und Verzehr im Appartment. Bei Verstößen ist
das Hotel berechtigt, eine Pauschale von 5,00 € pro Speise zu erheben.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und
haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden
Regelung.
c) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
dem Hotel und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für Lindberg zuständige Amts- bzw.
Landgericht
10. Widerruf von
Reservierungen
Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß
der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer
Gewalt (z. B. Brand, Streik etc.) kann das Hotel jede Reservierung absagen,
ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Außer in den Fällen
höherer Gewalt kann das Hotel darüber hinaus eine Stornogebühr
in Höhe von 80 % des Preises der von dem Gast bestellten/reservierten
und noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen verlangen.
II. Besondere Geschäftsbedingungen
für Gruppen
1. Für Gruppen
gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgenden
Abweichungen und Ergänzungen.
2. Reservierungen
Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung
seitens des Hotels wirksam und garantiert.
Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen
von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50%
der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 20 Tage vor
der Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein muß, damit
die Reservierung entgültig wirksam wird.
3. Zusätzliche
Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten
wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer
selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter
gesamtschuldnerisch.
4. Haftung
Der Gruppenveranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust
an Einrichtungen oder Inventar, die während des Aufenthaltes durch
die Gruppenteilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis.
Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten.
Für Beschädigungen oder Verlust an sonstigen eingebrachten
Sachen oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen haftet
das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen
gelten die §§ 701-703 BGB entsprechend.
5. Teilnehmerzahl
Die vom Gruppenveranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl
ist für beide Vertragsparteien verbindlich.
Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben,
so sind Abweichungen bis zu 10% nach unten gegenüber der angegebenen
Zahl möglich, allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der
Teilnehmer bis spätestens 30 Tage vor Ankunft mitzuteilen. Eine
konkrete Namensliste der Teilnehmer ist bis spätestens 14 Tage
vor Anreise dem Hotel zu übermitteln.
6. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA
gemeldet und ggfs. auch wieder storniert werden. Die Gebühren der
GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich
eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte
der GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter)
entstanden sind, freigestellt.
7. Stornierungen,
Stornogebühren
Bei Stornierungen berechnet das Hotel folgende Stornogebühren:
- Bei Stornierungen zwischen dem 60. und 21. Tag (jeweils einschließlich)
vor Erbringung der bestellten/reservierten Leistung: 40 % des Preises
- Bei Stornierung zwischen dem 21. und dem 8. Tag (jeweils einschließllich)
vor Erbringung der bestellten/reservierten Leistungen: 60% des Preises
- Bei Stornierung zwischen dem 7. und dem 3. Tag (jeweils einschließllich)
vor Erbringung der bestellten/reservierten Leistungen: 80% des Preises
- Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der bestellten/
reservierten Leistungen: 100% des Preises
Wegen der Teil-Stornierung und der möglichen Minderung der Stornogebühr
wird auf Teil I Nr. 7 Sätze 3 und 4 verwiesen.
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